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Produkt-Neuheit: Datenschutz-Einwilligungen in Formulare einbauen

21.02.2018: Spätestens mit der DSGVO seit 25. Mai 2018 ist es verpflichtend, eine Checkbox in Anmeldeformularen einzubauen, mit der die Empfänger nachweislich einem Datenschutz-Hinweis zustimmen (d.h. eine reine Information reicht dann nicht mehr aus).

In dem Datenschutz-Hinweis (bzw. einer Datenschutz-Erklärung) müssen die Betroffenen darüber informiert werden, wozu ihre Daten erfasst werden und was mit den Daten geschieht.

Diese Checkbox darf nicht vor-angehakt sein und sollte als Pflichtfeld definiert werden. Denn die DSVGO verlangt eine eindeutige zustimmende Handlung des Betroffenen. Außerdem muss diese Einwilligung - samt Wortlaut! - protokolliert werden.

All das können Sie in Dialog-Mail mit wenigen Klicks umsetzen.

Wir haben uns für die neuen Funktionen einige Besonderheiten einfallen lassen:

  • Eine Datenschutz-Einwilligungs-Checkbox kann mit wenigen Klicks in jedem Formular vorgesehen werden.
  • Dabei können bei Bedarf auch unterschiedliche Einwilligungen definiert werden (z.B. für eine Newsletter-Anmeldung, ein Gewinnspiel, usw.)
  • Wenn eine Datenschutz-Erklärung verändert wird, erzeugt Dialog-Mail automatisch eine neue Version.
  • Wenn sich ein Empfänger anmeldet, wird genau die aktuelle Version bei ihm gespeichert (auch wenn die Erklärung später verändert werden sollte)!
  • Sie können daher jederzeit für jeden Empfänger nachweisen, wann er seine Einwilligung abgegeben hat - und sogar wie der genaue Wortlaut (damals) war.